Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle an die Allard Industrielle Messtechnik GmbH (nachfolgend Allard IMT GmbH genannt) erteilten Aufträge.

Abweichende AGB der Auftraggeber, die die Allard IMT GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich. Schweigen auf entsprechende AGB gilt nicht als Zustimmung.

 

2. Auftragserteilung

Die Aufträge sind grundsätzlich schriftlich zu erteilen und kommen durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung der Allard IMT GmbH zustande. Unklarheiten bei mündlicher Auftragserteilung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Dritte, die im Namen und/oder für Rechnung des Auftragge­bers Aufträge an die Allard IMT GmbH erteilen, haften neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.

 

3. Rechte Dritter

Mit der Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, daß an dem der Allard IMT GmbH überlassenen Material keine Rechte Dritter bestehen, wie z.B. Eigentums-, Pfand-, Urheber-, Patent- und/oder andere Nutzungsrechte. Anderenfalls wird er insofern die Allard IMT GmbH von allen Ansprüchen Dritter freihalten.

 

4. Urheberrechte

Der Allard IMT GmbH stehen alle Urheber- und Miturheberrechte an den erstellten Gutachten, Prüfberichten, Berechnungen, Darstellungen usw. zu.

Der Auftraggeber darf im Rahmen des Auftrags von der Allard IMT GmbH gefertigte Gutachten, Prüfberichte, Be­rechnungen, Darstellungen usw. nur für den Zweck ver­wenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Eine Weitergabe und/oder Veröffentlichung der Prüfberichte, Berechnungen und Darstellungen sind nur im vollen Wort­laut und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Allard IMT GmbH möglich.

 

5. Preise

Falls nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Listenpreise, die Allard IMT GmbH auf Anfrage zusendet. Leistungen, die über die beauftragten Arbeiten hinausgehen, z.B. Reparaturen und Umbauten an dem der Allard IMT GmbH übergebenen Material, werden nach Aufwand gesondert berechnet.

Messplatzausfall- bzw. Maschinenstillstandzeiten, die durch nach­trägliche Änderungen des Auftrags auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, werden ebenfalls gesondert berechnet.

 

6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Die Allard IMT GmbH ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum netto zahlbar.

Rechnungen der Allard IMT GmbH können nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich beanstan­det werden. Berechtigte Beanstandungen werden auch nach Zahlung der Rechnungssumme anerkannt und ausgeglichen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann die Allard IMT GmbH nach ihrer Wahl entweder den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Ist der Auftraggeber kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz­buches (HGB), verbleibt ihm im letzten Fall der Nachweis, dass kein Verzugsschaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist.

 

7. Aufrechnung, Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte

Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen der Allard IMT GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, steht ihm kein Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn die Gegenansprüche des Auftraggebers, auf die sich das Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht stützt, sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif.

 

8. Lieferung

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schrift­lich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand und Stromausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

Die Allard IMT GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt.

Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug oder bei von der Allard IMT GmbH zu vertretender Unmöglichkeit sind, sofern der Allard IMT GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf die Höhe des Preises begrenzt, den der Auftraggeber bei gehöri­ger Auftragserfüllung an die Allard IMT GmbH hätte zahlen müs­sen, höchstens jedoch auf € 2.500, -, es sei denn, der Auftraggeber hat die Allard IMT GmbH bei Auftragserteilung schrift­lich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.

Ist dagegen der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB greift die Haftungsbegrenzung nur dann nicht ein, wenn der Allard IMT GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder seinen lei­tenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mit der Abgabe der vereinbarten Mess- oder Prüfunterlagen wird die Allard IMT GmbH von ihrer Leistungsverpflichtung frei.

 

9. Rücknahme bzw. Verwahrung der Prüfmuster

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Prüfmuster nach der Durchführung des Auftrags zurückzunehmen. Wünscht der Auftraggeber den Versand der Prüfmuster, so geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Prüfmuster durch die eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge der Allard IMT GmbH verbundener Unternehmen versandt werden. Die Festlegung der Versandart behält sich die Allard IMT GmbH vor.

Müssen aufgrund von Vorschriften Referenzmuster über eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Vorschriften zu erfüllen. In Ausnahmefäl­len ist die Aufbewahrung durch die Allard IMT GmbH gegen Entgelt möglich. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Allard IMT GmbH die Referenzmuster auf Rechnung und Gefahr des Auftragge­bers ohne Aufforderung an die angegebene Adresse senden.

 

10. Gewährleistung

Macht der Auftraggeber bei Auftragserteilung keine kon­kreten Angaben über den Umfang der durchzuführenden Arbeiten, führt die Allard IMT GmbH den Auftrag nach billigem Ermessen und nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft, Technik und des gültigen Normenwerkes durch.

Nach Abschluss eines Auftrages stellt die Allard IMT GmbH dem Auftraggeber die Ergebnisse des Auftrages in der vereinbarten Form (Messprotokolle in schriftlicher oder digitaler Form, Daten oder Programme in digitaler Form) zur Verfügung. Meldet der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Unterlagen bzw. Daten keine Mängelrüge an, gelten die übersendeten Unterlagen bzw. Daten als angenommen und freigegeben.

Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, gelten die Rügefristen gemäß der § 377, 378 HGB.

Bei berechtigten Rügen kann die Allard IMT GmbH nach ihrer Wahl eine teilweise oder vollständige Nachbearbeitung vornehmen. Schlägt die Nachbearbeitung fehl oder ist sie mit einem für die Allard IMT GmbH zumutbaren wirtschaftlichen Aufwand nicht zu erreichen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl entweder die Vergütung herabsetzen oder den Vertrag rück­gängig machen.

Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nur, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen oder wenn der Auftraggeber durch einen von der Allard IMT GmbH, von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Mangel einen Schaden erlitten hat. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne der HGB, tritt die Schadensersatzpflicht nur ein, wenn der Mangel von der Allard IMT GmbH, oder von ihren gesetzlichen Vertretern, bzw. ihren leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Ferner ist die Haftung auf den einfachen Netto-Rechnungsbetrag begrenzt, wenn der Mangel von sonstigen Erfüllungsgehilfen der Allard IMT GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, und bei mittelbaren Schäden und Mangelfolgeschäden vollständig ausgeschlossen.

Darüber hinaus haftet die Allard IMT GmbH nicht. Haftet die Allard IMT GmbH für Mangelfolgeschäden, so verjähren diese Ansprüche in 6 Monaten nach der Abnahme der vereinbarten Mess- oder Prüfunterlagen.

 

11. Haftung

Für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund einer uner­laubten Handlung, eines Verschuldens bei Vertragsschluss oder einer sonstigen Verletzung vertraglicher Pflichten bzw. Nebenpflichten entstehen, haftet die Allard IMT GmbH nur auf Geldersatz und nur dann, wenn die Allard IMT GmbH, ihre gesetz­lichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen. Das gilt insbeson­dere für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Ein­bruchdiebstahls, Feuers, Wassereinbruchs usw..

Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, tritt die Haftung nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungshandlung der Allard IMT GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten ein. Ferner ist die Haftung bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungs­handlungen sonstiger Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den einfachen Netto-Rechnungswert begrenzt und bei mittelbar verursachten Schäden vollständig ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die Allard IMT GmbH nicht. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung verjähren in drei Jahren nach der Entstehung des Anspruchs. Die Regelung der Ziffer 10 Absatz 7 bleibt hiervon unberührt.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Allard IMT GmbH.

 

Stand: 30.06.2007

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